Haben Sie eine Kündigung oder Abmahnung erhalten, sollten Sie sich dazu rechtlichen Rat einholen, ob diese begründet sind. Es wird unterschieden zwischen außerordentlicher und ordentlicher Kündigung. Beide Kündigungen können das Mietverhältnis beenden, unterscheiden sich aber hinsichtlich ihrer Voraussetzungen und Folgen. Liegt Ihnen einen Kündigung vor, sollten Sie keine Zeit verlieren und sich schnellstmöglich beraten lassen. Auch bei einer Abmahnung muss im Einzelfall geprüft werden, ob Ihnen als Mieter oder Mieterin ein Fehlverhalten vorgeworfen wird, das eine Abmahnung berechtigt.
Rechtsanwalt
Hannes Poggemann
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